Bereits bei Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages befindet man sich nicht in einem rechtsfreien Raum. Man spricht von einem sogenannten Anbahnungsverhältnis, welches nicht etwa nur moralisch, sondern auch schuldrechtlicher Natur ist. Eine gesetzliche Regelung für die Pflichtenlage der Auskunft fehlt. Es wird aufgezeigt, welche Fragen des Arbeitgebers aus den Bereichen Arbeit und Berufstätigkeit, gesundheitliche und körperliche Eignung, persönliche, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse, Weltanschauung, politische Anschauung und Organisationszugehörigkeit zulässig sind und wo der Arbeitnehmer Auskunft erteilen muß. Nur die unwahre bzw. unvollständige Beantwortung zulässiger Fragen ist mit Sanktionen belegt und der abgeschlossene Arbeitsvertrag kann angefochten werden.
Fragerechte und Auskunftspflichten
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 1 ; 9-11
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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MANAGEMENT - BME INNOVATIONSPREIS 2007 - Einkaufsrecht - Verletzung der Auskunftspflichten
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