Definition des Schienenbruchs (Sch); Durchbrüche und Ausbrüche. Sch. ist Gefahrenstelle, Sicherung und Befahrbarkeit durch betriebliche und bauliche Maßnahmen. Entscheidungshilfen zur Beurteilung der Befahrbarkeit von Sch. (max. 20 km/h). Festlegungen der Fahrdienstvorschrift (DV 408/DS 408) für Betriebseisenbahner zum Erkennen unbefahrbarer Sch. Maßnahmen des Entdeckers von Sch.: Meldung an Fahrdienstleiter mit Angabe der genauen Lage und von Berechtigten, ob befahrbar oder nicht. Ggf. Anhalten von Zügen. Aufstellen von Posten an dem Sch. Maßnahmen der Betriebsstellen, ggf. Sperrung des Gleises bei Unbefahrbarkeit. Behelfsmäßige Befahrbarkeit soll hergestellt werden.


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    Title :

    Maßnahmen bei Schienenbrüchen


    Subtitle :

    Gefahrstellen im Gleis befahrbar?



    Published in:

    Deine Bahn ; 23 , 3 ; 161-166


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    6 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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