Definition des Schienenbruchs (Sch); Durchbrüche und Ausbrüche. Sch. ist Gefahrenstelle, Sicherung und Befahrbarkeit durch betriebliche und bauliche Maßnahmen. Entscheidungshilfen zur Beurteilung der Befahrbarkeit von Sch. (max. 20 km/h). Festlegungen der Fahrdienstvorschrift (DV 408/DS 408) für Betriebseisenbahner zum Erkennen unbefahrbarer Sch. Maßnahmen des Entdeckers von Sch.: Meldung an Fahrdienstleiter mit Angabe der genauen Lage und von Berechtigten, ob befahrbar oder nicht. Ggf. Anhalten von Zügen. Aufstellen von Posten an dem Sch. Maßnahmen der Betriebsstellen, ggf. Sperrung des Gleises bei Unbefahrbarkeit. Behelfsmäßige Befahrbarkeit soll hergestellt werden.
Maßnahmen bei Schienenbrüchen
Gefahrstellen im Gleis befahrbar?
Deine Bahn ; 23 , 3 ; 161-166
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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