Mit der Verselbständigung der Deutschen Fährgesellschaft Ostsee (DFO) hat ein Streit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der DFO eingesetzt, wer die für den Seetransport noch fehlenden Daten im Frachtbrief nachtragen muß. Die DB meint, die DFO als Seebeförderer sei zuständig, und hat ihren Güterwagendienst entsprechend angewiesen. Die DFO wiederum verweist darauf, daß nur die Bahn den Absender kennt und die Daten nachfordern kann. Nach Meinung des Bundesverkehrsministeriums sollte der Seebeförderer die Daten nachtragen. Kann er dies nicht, so trifft es die Bahn als Aussteller des Beladescheins. Die aber fühlt sich nur für die Einhaltung der RID-Abkommens zuständig.
Hick-Hack um die Tafel-Nummern
Intermodal
Gefährliche Ladung ; 40 , 9 ; 26-27
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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