Die Verhandlungen zur Bahnreform zeigten, daß diese den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und somit auch das Personenbeförderungsgesetz /PBefG) erfassen müssen. Letzteres schreibt den Ländern die Aufstellung von Nahverkehrsplänen vor, die allerdings sehr unterschiedlich ausfallen. Gemeinsam ist jedoch allen, daß sie detaillierte Vorgaben für den Inhalt der Nahverkehrspläne machen. Die Pläne stellen einen Kompromiß dar zwischen den Interessen der Aufgabenträger, der Unternehmen und der Genehmigungsbehörden. Baden-Württemberg läßt der Ausgestaltung viel Freiraum und setzt vor allem auf einvernehmliche Lösungen.
Der Nahverkehrsplan als Grundlage für die Planung des ÖPNV
Wie es zur PBefG-Novelle kam und wie die Länder diese umsetzen
Nahverkehr ; 13 , 9 ; 19-23
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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