Nach § 18 der Gefahrstoffverordnung müssen beim Austritt von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz bestimmte Maßnahmen getroffen werden, wenn die "Auslöseschwelle" überschritten wird. Diese ist kein fester Wert, sondern muß im Einzelfall ermittelt werden und hängt vom Stoff und vom Umfeld ab. Die Maßnahmen reichen von ersten Konzentrationsmessungen über Schutzkleidung, Beschäftigungsbeschränkungen, Einschaltung des Betriebsrats bis hin zu medizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Wegen des komplizierten Sachverhaltes werden diese Bestimmungen in Kleinbetrieben kaum beachtet. Praktische Tips zur Bestimmung der Auslöseschwelle und zu den notwendigen Maßnahmen werden vorgestellt.
Maßnahmen beim Überschreiten der Auslöseschwelle von Gefahrstoffen
Sicherheitsingenieur ; 26 , 8 ; 12-15
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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