Infolge der Bahnreform haben die Länder Gesetzgebungskompetenz zur Vorgabe von Nahverkehrsplänen erhalten, was mittlerweile von fast allen Ländern praktiziert wird. Strittig ist jedoch, wie weit diese Kompetenz in den unternehmerischen Bereich hineinreicht. Die Nahverkehrsverbände glauben, daß sich dies aus dem Personenbeförderungsgesetz nicht ableiten läßt. Jedoch können die Länder das Planungsrecht der Gemeinden näher bestimmen und dadurch Nahverkehrsleistungen im Detail vorschreiben, sofern es sich um gemeinwirtschaftliche zusätzliche Leistungen handelt. Diese Leistungsvorgaben müssen aber auch finanziert werden.
Der Nahverkehrsplan
Seine Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen
Nahverkehr ; 13 , 7/8 ; 11-13
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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