Bot die Beihilfe schon in der Vergangenheit systemgerechten Schutz gegen Belastungen in Pflegefällen, so sind durch das Pflegeversicherungsgesetz nunmehr auch Beamte zu entsprechender Absicherung in der privaten Pflegeversicherung verpflichtet. Diese Versicherungspflicht setzt den Fortbestand entsprechend angepaßter Beihilfeansprüche voraus, die durch die privaten Versicherer in einem Verbundsystem einheitlicher Tarife zu komplettieren bleiben. Die hierfür notwendigen gleichen Beihilfesätze bietet das Beihilferecht in Bremen und Hessen jedoch nicht. Durch die privaten Versicherer und damit zu Lasten der Beiträge aller Versicherten kann der notwendige Finanzausgleich nicht geschaffen werden. Im Ergebnis wird daher ein Fürsorgeanspruch bejaht, der die entstehende Lücke durch den Dienstherren schließen läßt.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Unterschiedliche Beihilfe - gleiche Pflege


    Subtitle :

    Zu Divergenzen zwischen dem Beihilferecht der Länder und dem Bundesrecht der privaten Pflegeversicherung


    Contributors:

    Published in:

    Zeitschrift Beamtenrecht ; 43 , 8 ; 221-225


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Gleiche Strecke - viele Preise

    Heinrici, Timon | IuD Bahn | 1993


    Gleiche Pflicht für alle

    Online Contents | 1997



    Das Gleiche noch einmal

    Heinrici, Timon | IuD Bahn | 2007