Jedes Unternehmen hat die Aufgabe, die Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz festzustellen. Die Messungen zu deren Ermittlung können von innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Meßstellen durchgeführt werden. Hierfür unterstützen die Berufsgenossenschaften ein Verfahren für innerbetriebliche Meßstellen, das bei Erfüllung bestimmter Bedingungen zur Anerkennung der Meßergebnisse führen kann. Eine wirksame Unterstützung dieser Meßstellen soll erreicht werden durch Schaffung der Sachkunde, Qualitätssicherung und Aufbau eines Informationssystems.
Innerbetriebliche Meßstellen
Verfahren zur Einrichtung innerbetrieblicher Meßstellen
Staub. Reinh.d.Luft ; 55 , 3 ; 89-91
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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