Wer Schienenfahrzeuge der Eisenbahn im sicherheitsrelevanten Bereich instandsetzen will, bedarf der Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Dem Eisenbahnbundesamt obliegen seit dem 01.01.1994 u.a. die Ausübung der Eisenbahnaufsicht einschließlich der technischen Aufsicht über Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes. Behandelt werden die gesetzlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Zulassung, die Zulassungsverfahren, die Zulassung selbst.
"Zulassung und Überwachung von Fahrzeugwerkstätten für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen der Eisenbahnen aus der Sicht der Aufsichtsbehörde"
Eisenbahntechnische Rundschau ; 44 , 11 ; 732-734
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.