Ab 01. Januar 1996 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung ganz wesentliche Neuerungen. So werden u. a. die bisherigen Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, und im Prinzip können alle versicherungspflichtigen Beschäftigten und freiwillig Versicherten nunmehr ihre Krankenkasse wählen. Erläutert werden u. a. wählbare Krankenkassen und der frühest mögliche Termin des Wechsels der Krankenkasse. Z. B. bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.01.96 (hier der 01.01.97 möglich) und weitere Verfahrensweise zu Kündigung bzw. Aufnahmen in die Krankenkassen.
Krankenkassenwahlrechte
Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 12 ; 416-417
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
Wahl , Krankenkasse , Recht
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