Mit dem Inkrafttreten des ENeuOG ist die bisherige genehmigungsfreie Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen aufgehoben worden. Vom EBA wurde daraufhin der DB AG - GB Ladungsverkehr (LGS 35) - Tel. 06131/155245 - die Beförderungsgenehmigung erteilt. Ohne Beteiligung von LGS 35 dürfen keine Transporte im Ladungsverkehr von DB-Stellen angenommen und ausgeführt werden.


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    Title :

    Beim Transport radioaktiver Stoffe per Bahn: Unbedingt Modalitäten abstimmen!


    Contributors:

    Published in:

    Gefahrgut aktuell ; 6 , 93/94 ; 3


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    1 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German