Das EBA = Eisenbahn-Bundesamt ist ab 1.1.1994 Aufsichtsund Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes. Aufgaben sind u.a. Ausübung hoheitlicher Befugnisse, Erteilung und Widerruf von Betriebsgenehmigungen, Ausübung der technischen Aufsichtspflicht, Planfeststellungen, Erläuterungen zur Organisationsstruktur von Zentrale und Außenstellen. Z.Z. gelten Übergangsregelungen zur Gewährleistung laufender Arbeiten. Es werden die im Referat 22 für den Fachbereich Signal- und Telekommunikationsdienst zu bearbeitenden Aufgabenstellungen und Anforderungen erläutert.


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    Title :

    Das EBA hat seine Arbeit aufgenommen


    Contributors:

    Published in:

    Signal+Draht ; 86 , 1/2 ; 46-49


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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