Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.1994 - 2 AZR 920/93: Der Betriebsrat ist auch bei Kündigungen, die innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen werden, anzuhören. Dazu muß der Arbeitgeber die Tatsachen für den Kündigungsentschluß näher beschreiben, um den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, für eine schlüssige Stellungnahme die Schlüssigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen.
Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisse
Betrieb ; 47 , 39 ; 1984-1986
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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