Als Zielsetzung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur Regelung von Haftung und Garantien im Bausektor ist eine Verlagerung wesentlicher Risikobereiche vom Bauherrn auf die Versicherungsträger im Rahmen der Gewährleistung zur Schadensbehebung erkennbar. Dem Bauherrn wird jedoch bei einer EG-einheitlich angestrebten Garantiezeit von 10 Jahren auferlegt, während dieser Zeit pfleglich mit dem Bauwerk umzugehen. So wird das Führen eines Instandhaltungsbuches vorgeschrieben. Der Bauunternehmer soll zur Schadensregelung eine zur Bausumme prozentual festgelegte Abgabe in einen Fond leisten.
Haftung, Garantien und Versicherung im Bausektor
Überlegungen zur künftigen Regelung innerhalb der EG
Industriebau ; 40 , 4 ; 272
1994-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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