Die Rechtswirksamkeit des elektronischen Informationsaustausches wird erläutert. Dabei werden die Fragen von rechtswirksamen Erklärungen, deren Beweiskraft und deren Aufbewahrung nach Steuer- und Handelsrecht untersucht. Es wird festgestellt, daß das elektronische Dokument nicht Urkunde ist, sondern Objekt des Augenscheins, das der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt und die zivilprozeßrechtliche Urkundenqualität durch eine Gesetzesänderung ausdrücklich geregelt werden sollte.


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    Title :

    Rechtswirksamkeit des elektronischen Datenaustausche



    Published in:

    DV-Management ; 4 , 3 ; 116-118


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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