Der Hintergrund zum Urteil der Europäischen Kommission über den Monopolmißbrauch der DB AG wird dargestellt. Das Schaffen von langfristigen Kalkulationsgrundlagen für alle Anbieter im maritimen Containerverkehr durch Aufstellung der "Ingrid-Systematik" wurde als unzulässige Marktabsprache gewertet. Dieser Aspekt wird in seinen Hauptbestandteilen erläutert, um dann auf die Interessenlage des Rotterdamer Hafens in bezug auf den Marktanteil der deutschen Seehäfen hinzuweisen. Die Rolle der internationalen Transportunternehmen wird abschließend beleuchtet.
Der Tatbestand ist nicht neu
Brüssel und das Monopol der Deutschen Bahn AG
Deutsche Verkehrs-Zeitung ; 48 , 59 ; 6
1994-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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