Mit Einführung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1.1.1994 und Gründung der DB AG wurde EBA= Eisenbahn-Bundesamt zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gegründet. Aufgaben des EBA sind Zulassungen, Bauaufsicht und Überwachung der betriebssicheren Anlagen. Möglichkeit der Zulassung externer, vom EBA zertifizierter Prüfer ist möglich. Aufsicht über Signal- und Telekommunikationsanlagen obliegt Ref. 22, dem 15 Außenstellen (Sachbereich 3) zugeordnet sind. Zulassung in den Sachbereichen 7 (München, Berlin). In Ausübung der Eisenbahnaufsicht sind von den Sachbereichen 7 bzw. 3 folgende Aufgaben zu erfüllen: Zulassung neuer Komponenten und Systeme; Genehmigung der Ausführungsplanung, Überwachung der Bauausführung und des betriebssicheren Zustandes während der Bauausführung, Endabnahme und Prüfung erteilter Auflagen, Überwachung des betriebssicheren Anlagenzustandes. EBA hat eigenes Regelwerk geschaffen, das mit DB AG abzustimmen ist.
Sicherungssysteme aus der Sicht einer Aufsichtsbehörde
Signal+Draht ; 86 , 12 ; 410-413
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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