Definition: Ereignisse nach beendeter Beförderung am Ziel, die vorübergehend oder dauernd der Ablieferung des Gutes an den Empfänger entgegenstehen. Ablieferungshindernisse: Empfänger: verweigert Annahme, ist nicht zu ermitteln, den Frachtbrief nicht annimmt u.a; das Gut nicht abgeliefert werden kann (z.B. Beschlagnahme); das Beförderungsgut nicht gefunden wird. Ursache: vermerken auf Frachtbrief. Meldezettel schreiben. Unverzügliche Handlungen der Mitarbeiter. Behandlung gefährlicher Güter. Im Stückgut-Hausverkehr handelt Stückgut-Unternehmer. Führen von Unterlagen. Einholen von Anweisungen des Absenders.
Ablieferungshindernisse im Inlands-Stückgutverkehr
Qualitätssicherung im Güterverkehr
Deine Bahn ; 10 ; 585-588
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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