Die Bestimmungen für den internationalen Gefahrguttransport auf Schiene und Straße (RID und ADR) werden auf der sogenannten Gemeinsamen Tagung von Experten alle zwei Jahre weiterentwickelt. Auf der letzten Sitzung im Herbst 1994 wurden eine Reihe von kleineren, für den Anwender aber bedeutsamen Beschlüsse gefaßt, die 1997 in Kraft treten sollen. Betroffen sind die Gefahrgutklassen 2 und 9 sowie die Beförderung in Kessel- und Tankwagen. Im Vor- und Nachlauf zum Seetransport wird ein Container-Packzertifikat eingeführt. Hinsichtlich des Transports gebrauchter Batterien konnte man sich dagegen noch nicht einigen.
Zwei-Jahres-Plan
Gemeinsame Tagung
Gefährliche Ladung ; 39 , 12 ; 566-570
1994-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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