Auch wenn es in der Schweiz keine Gefahrgutbeauftragtenverordnung gibt, sind die Zuständigkeiten in dem Chemiekonzern Ciba-Geigy klar geregelt. Alle Mitarbeiter des Zentralen Verkehrswesens müssen sich regelmäßig schulen lassen und eine Prüfung ablegen. Erst dann sind sie berechtigt, sich mit Gefahrguttransporten zu befassen. Ein eigenes Qualitätsmanagementsystem sorgt dafür, daß der hohe Sicherheitsstandard auch bei Geschäftspartnern, selbst bei Zulieferern aus der Dritten Welt, eingehalten wird. 60 % aller Produkte verlassen das Werk per Eisenbahn oder im kombinierten Verkehr, und 20 % aller Versandgüter sind gefährlich.
Bahnen bevorzugt
Ciba-Geigy
Gefährliche Ladung ; 39 , 12 ; 552-553
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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