Die Planungen für gemeinsame Verkehrsvorhaben innerhalb der Europäischen Union und ihre rechtlichen Grundlagen werden angesprochen, um dann auf die ökonomische und finanzpolitische Problematik derartiger Projekte hinzuweisen. Man geht auf die besondere Bedeutung ein, grenzüberschreitende Wirkungen bei gemeinschaftlichen Investitionen nachweisen zu müssen. Als Begründung für eine internationale Zusammenarbeit in der Verkehrsplanung wird die Notwendigkeit der Abstimmung zwischen den Nachbarländern angeführt. Dabei wird als Ziel angesehen, den Bilateralismus und die Arbeit in kleinen Gruppen durch das große Kollektiv abzulösen.
Kollektiv ersetzt Bilateralismu
EU/Transeuropäische Netze und Subsidiarität
Handelsblatt ; 238 ; 9
1994-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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