In der Koalitionsvereinbarung für die 13. Legislaturperiode des Bundestags nimmt der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der Schienengüterverkehr in der Fläche nur wenig Raum ein. Trotz Regionalisierung und Liberalisierung ist der Bund in diesen Verkehrsbereichen jedoch nicht aus seiner Pflicht entlassen. Seine auch künftigen Aufgaben reichen von Investitionen im Schienennetz der Deutschen Bahn und größeren ÖPNV-Vorhaben über gezielte Forschung bis hin zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen. Bei der Entwicklung von Verkehrsmanagementsystemen darf der ÖPNV nicht Lückenbüßer, sondern muß Basis des Gesamtsystems sein.
Verkehrspolitik ist Investitionspolitik
Nahverkehr ; 12 , 12 ; 6-8
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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