Auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts kennt der Gesetzgeber in Beteiligungssachen nur den Feststellungsrechtsschutz. Dieser hat sich allgemein als wirksam erwiesen, auch wenn im aktuellen Fall der Dienststellenleiter die Einschätzungs- und Handlungsmöglichkeit behält. Die Auffassung, wirksamen Rechtsschutz mit dem Rechtsinstitut der Einstweiligen Verfügung zu verschaffen, wäre richtig, wenn es um die Durchsetzung individueller Ansprüche ginge, was beim (kollektiven) Personalvertretungsrecht aber nicht der Fall ist.
Vorläufiger Rechtsschutz in Beteiligungssachen?
Personalvertretung ; 37 , 11 ; 481-496
1994-01-01
16 pages
Article (Journal)
German
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