Vor dem Hintergrund, sparen zu müssen, effektiver zu sein, kostengünstiger und bürgernäher zu werden, sich von überflüssigen Aufgaben zu trennen, ist der öffentliche Dienst bestrebt, bestimmte Aufgaben von Privatfirmen durchführen zu lassen, die untereinander im Wettbewerb stehen und deshalb Leistungen kostengünstiger anbieten können. Der Personalkostenetat wird damit verringert und die Kostenbelastung der Bürger gesenkt. In Frage kommen vor allem Leiharbeit und Fremdfirmeneinsatz.
Mitbestimmungsfragen bei Leiharbeit und Fremdfirmeneinsatz im öffentlichen Dienst
Personalrat ; 11 , 12 ; 547-552
1994-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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