Die Rechtsprechung hat die Drei-Stufen-Prüfung der krankheitsbedingten Kündigung im Interesse größerer Rechtssicherheit entwickelt, um die auszusprechende Kündigung sozial zu rechtfertigen. Offen ist die Frage der Änderung im Krankheitsverlauf nach Ausspruch der Kündigung aufgrund neuer Medikamente, Therapien u. ä. Benachteiligt ist der Arbeitgeber, der eine umfangreiche Personalreserve vorhält. Hilfreich sind die Entscheidungen des 2. Senats des BAG vom 06.02. bis 21.05.1992.
Die krankheitsbedingte Kündigung im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung des BAG
Betrieb ; 46 , 48 ; 2429-2434
1993-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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