Die Verwendung von Erdgas als Teibstoff für Kraftfahrzeuge ist technisch ausgereift, in Deutschland aber noch recht selten. Steuerlich wird Erdgas wegen seiner chemischen Verwandtschaft mit Flüssiggas wie Mineralöl behandelt. Demnach ist Mineralölsteuer zu entrichten, deren Höhe vom Verwendungszweck wie zum Beispiel Fahren oder Heizen abhängt. Da die Steuer schon beim Import erhoben wird und sich in der Höhe nach der üblichen Verwendung als Heizenergie richtet, muß die Benutzung als Treibstoff nachversteuert werden. Die Zollbehörden handeln zwar unbürokratisch, jedoch sind die gesetzlichen Grundlagen noch anpassungsbedürftig.
Erdgas als Kraftstoff
Eine Betrachtung der steuerlichen Aspekte
Nahverkehrs-praxi ; 11 , 11 ; 55-57
1993-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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