Die Einigungsstelle dient dazu, bei betriebsverfassungsrechtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu schlichten bzw. Entscheidungen zu treffen. Das Verfahren der Einigungsstelle ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt, so dass auf allgemeine Verfahrensgrundsätze und die einschlägige Rechtsprechung zurückzugreifen ist. In diesem Sinne geben die Autoren zunächst einen Überblick über das Einigungsstellenverfahren und gehen dabei zum Beispiel auf die Zuständigkeit der Einigungsstelle, die Zusammensetzung aus Vorsitzendem und Beisitzern, die Kosten, den Verfahrensablauf und die Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs ein. Im Anschluss befassen sie sich mit typischen Problemfällen und der dazu ergangenen Rechtsprechung; thematisiert werden beispielsweise die Bestimmtheit des Antrags auf Errichtung einer Einigungsstelle, eine mögliche Befangenheit des Vorsitzenden, eine Kompetenzüberschreitung der Einigungsstelle und die Form des Einigungsstellenspruchs.
Grundzüge und Fallstricke im Einigungsstellenverfahren
Der Betrieb ; 67 , 32 ; 1807-1812
2014-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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