Das steuerliche Reisekostenrecht wurde durch Gesetz vom 20. Februar 2013 in einigen Punkten geändert. So wurde der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch die "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Dabei handelt es sich um die ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Diese Zuordnung richtet sich in erster Linie nach der entsprechenden Festlegung im Arbeitsvertrag und wirkt sich z. B. auf die steuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten aus; sozialversicherungsrechtlich ergibt sich daraus zudem die Unterscheidung zwischen Wege- und Arbeitsunfall. Weiterhin wurden die Verpflegungspauschalen geändert, die im Falle einer Dienstreise steuerlich abgesetzt werden können; das ändert jedoch nichts daran, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber weiterhin vollen Kostenersatz verlangen kann, sofern nicht in Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag eine Anknüpfung an die steuerlichen Pauschalen vereinbart ist.
Reisekostenrechtsreform 2014 - arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Folgen?
Der Betrieb ; 67 , 23 ; 1316-1318
2014-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen
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