Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ärzte), die als Angestellte tätig sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören. Dieses Verfahren wurde bislang von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) eher großzügig gehandhabt, doch hat das Bundessozialgericht im Oktober 2012 klargestellt, dass die Befreiung nicht personenbezogen, sondern nur für die jeweilige Tätigkeit erfolgt. Die Autoren untersuchen daher, in welchen Fällen nunmehr bei einem Arbeitgeberwechsel oder einer Aufgabenänderung ein neuer Bescheid erforderlich ist, und schildern, unter welchen Voraussetzungen die DRV für sog. Altfälle einen eingeschränkten Vertrauensschutz gewährt. Veranschaulicht werden diese Ausführungen durch vier fiktive Lebensläufe von betroffenen Arbeitnehmern.
Geänderte Verwaltungspraxis bei der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
Der Betrieb ; 67 , 15 ; 836-841
2014-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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