Die akustische Warnung der im Gleisbau Beschäftigten vor den Gefahren des Bahnbetriebs wird auch künfig als Sicherungsmaßnahme unverzichtbar sein. Als Warnsignalgeber wurden bisher CO2-Tyfone eingesetzt, deren akustische Signale einen Nennschalldruckpegel von bis zu 130 dB(A) erreichen und damit auch Störgeräusche übertönen. Im Infrastrukturbereich der DB Netz AG dürfen seit dem 01.01.2014 nur noch elektrische Warnsignalgeber eingesetzt werden, die mit dem klimakritischen Treibmittel Kohlendioxid betriebenen Tyfone entfallen damit. Die ausgesandten akustischen Signale müssen eine einheitliche Signalcharakteristik besitzen, damit die im Gleisbau Beschäftigten diese nicht mit Arbeitssignalen von Maschinen verwechseln können. Aus diesem Grunde wurde mit der Technischen Mitteilung TM 2013-155 I.NVT 2 der DB Netz AG (gültig ab 16.12.2013) ein einheitliches und eindeutiges akustisches Warnsignal festgelegt. Untersuchungen der beteiligten Unfallversicherungsträger im Zeitraum Dezember 2009 bis Mai 2010 mit Versuchspersonen im großen Schallschluckraum des IFA (Institut für Arbeitsschutz) brachten im Ergebnis die Entscheidung für das so genannte bi-sound-Signal (Minimel-Signal) der Firma Schweizer. Das Versuchskonzept, die Ergebnisse und Näheres zur Charakteristik des bi-sound-Signals werden ausführlich vorgestellt.
Einheitswarnsignal bi sound für den Gleisbau
BahnPraxi ; 2 ; 3-6
2014-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Standardisierung , DB Netz AG , Signalmittel , Signal , Gefahrmeldesystem , Akustik , Versuch , Arbeitsschutz , Gleisbau
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