Das Batteriegesetz (BattG) setzt die europäische Batterie-Richtlinie 2006/66/EG in nationales Recht um und ersetzt die Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV). Die Fachgruppe Umwelt des VDB (Verband der Bahnindustrie Deuschland e.V.) hat für die Bahnindustrie in Deutschland einen Batterie-Leitfaden erstellt. Dieser dient als Handlungsempfehlung und soll die Umsetzung des Batteriegestzes erleichtern. Im Beitrag werden Auszüge aus dem BattG, z. B. bzgl. des Anwendungsbereiches und der Begriffsbestimmung, vorgestellt und es wird ausschließlich auf die nationale Umsetzung der Batterie-Richtlinie durch das 2009 in Kraft gesetzte BattG eingegangen. Im Bereich der Eisenbahn hat die Praxis gezeigt, dass die Umsetzung des BattG noch verbessert werden kann, insbesondere bei der Informationsbeschaffung über die Herkunft einer Batterie oder eines Bauteils mit eingebauter Batterie entlang einer Lieferkette. Geraten wird, dass sich die Unternehmen auch als Batteriehersteller registrieren lassen und dies als einfache, kalkulierbare und rechtskonforme Lösung in Betracht ziehen sollten. Die Kosten dabei sind überschaubar und den Kunden gegenüber kann ein eindeutiger Rücknahmeweg für alle in Verkehr gebrachten Batterien aufgezeigt werden.
Das Batteriegesetz - Bedeutung und Erfahrungen in der Bahnindustrie
The battery law - Impact and experiences in the railway industry
EI - Der Eisenbahningenieur ; 65 , 2 ; 52-53
2014-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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