Mit der im Mai 2011 in Deutschland erlassenen Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), mit der ein EU-Führerschein zur stufenweisen Einführung bis 2018 vorgegeben wird, wird den Eisenbahnen eine Vielzahl neuer verwaltungsintensiver Regeln aufgegeben, die die Anforderungen gegenüber den bisherigen Regeln der VDV-Schrift 753 deutlich erhöhen und die Bedingungen für die arbeitsteilige Zusammenarbeit und die Wirtschaftlichkeit der Eisenbahnen verschlechtern. Im Beitrag werden die Veränderungen gegenüber der bisherigen deutschen Regelung und die praktischen Erfahrungen aus Sicht der Eisenbahnunternehmen beleuchtet und diskutiert. Es wird zunächst auf den Führerschein nach VDV-Schrift 753, den Triebfahrzeugführerschein nach TfV, die Zusatzbescheinigung sowie auf den Aufwand und Nutzen sowie die Unterschiede eingegangen. Mit der Einführung der TfV entsteht für die EVU zusätzlicher Aufwand. Es musste bislang schon die geistige Eignung und körperliche Tauglichkeit unternehmensintern nachgewiesen werden. Nun kommt bei der Prüfung der Mitarbeiter zu Triebfahrzeugführern auch noch die Einrichtung eines Prüfers oder einer Prüfungsstelle hinzu, die von der Behörde anerkannt werden muss. Außerdem sind Tauglichkeit und Fachkunde regelmäßig (alle drei Jahre) zu überprüfen und an die Behörde zu melden. Abschließend wird beleuchtet, ob die angestrebten Ziele erreicht werden oder nicht.
Erste Erfahrungen mit der Anwendung der TfV
Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Deine Bahn ; 41 , 6 ; 14-19
2013-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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