Die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr, die am 3. Dezember 2009 in Kraft trat, umfasst u.a. Vorschriften für die Haftung im Falle von Betriebsstörungen (Verspätungen) und Zugausfällen sowie von Personenschäden. Neu begründet wude die Entschädigungspflicht bei Zugausfällen und Verspätungen, die vorsieht, dass der Fahrgast bei Verspätungen ab 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises bzw. bei Verspätungen ab 120 Minuten in Höhe von 50 Prozent hat. Den Eisenbahnunternehmen oblag es, gemeinsam festzulegen, wie mit den Ansprüchen bei grenzüberschreitenden Verkehren mit verschiedenen beteiligten Unternehmen umgegangen werden soll. Dabei bekamen sie Unterstützung vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee CIT. Für die Behandlung von Reklamationen der Reisenden haben die Kundendienste der CIT-Bahnen Zugriff auf das Informatiksystem Train Information System (TIS). Im Beitrag werden einige Aspekte beleuchtet, die bei der Umsetzung der Fahrgastrechte zu Schwierigkeiten führen und bei künftigen Anpassungen der Regulierung im Interesse der Fahrgäste und der Eisenbahnunternehmen vermieden werden könnten. Es wird drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 eine Zwischenbilanz gezogen. Außerdem wird kurz auf die Fahrgastrechte bei anderen Transportmitteln (im Kraftomnibusverkehr sowie im See- und Binnenschiffsverkehr) eingegangen
Passagierrechte im Eisenbahnverkehr
Internationaler Personenverkehr
Deine Bahn ; 41 , 6 ; 11-13
2013-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Verordnung , EU-Richtlinie , Rechtsanspruch , Fahrgastrecht , Zugausfall , Haftung , Verspätung , CIT
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Passagierrechte und technische Defekte
Online Contents | 2009
|Die neuen Passagierrechte im Personenverkehr
IuD Bahn | 2004
|Die neuen Passagierrechte im Personenverkehr
IuD Bahn | 2004
|SLUB | 1971
|SLUB | 1971
|