Die DB Netz AG hat als Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen (EIU) die Verantwortung über Vorhaltung, Weiterentwicklung und den Betrieb des Großteils des deutschen Schienennetzes und definiert die geltenden Zugangs- bzw. Nutzungsanforderungen und -bedingungen für den Einsatz von Fahrzeugen in ihren Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB). Im ersten Teil (Bestell-Nr. I1374323) wurde beschrieben, wie die DB Netz AG mit den SNB umgeht, einschließlich der damit zusammenhängenden Aufgaben im Verhältnis zum Einsatz von Fahrzeugen. Dabei wurde die Zweiseitigkeit der Eisenbahn herausgearbeitet: das System Eisenbahn besteht aus der Komponente "Fahrzeug" und der Komponente "Infrastruktur" (auf der sich das Fahrzeug bewegt). Voraussetzung für die Zulassung ist, dass sich beide Komponenten passend zueinander verhalten. Deshalb wird im zweiten Teil des Beitrags anhand der Bereiche Raumbedarf, Fahrwegbeanspruchung, Wirkung und Beeinflussung LST (Leit- und Sicherungstechnik), Ausrüstungsstand und Energieversorgungsanspruch die Kompatibilität von Fahrzeugen zur Infrastruktur erläutert.
Zustimmung zum Fahrzeugeinsatz - Bedarf und Verfahren
DB Netz AG
Deine Bahn ; 41 , 5 ; 37-41
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Zustimmung zum Fahrzeugeinsatz: Bedarf und Verfahren
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