Bis zum 30. Juni 2012 galt in der Schweiz eine Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB), die in der Eisenbahnverordnung (EBV) fehlende elektrische Belange regelte. Zum 1. Juli 2012 wurden die speziellen Rechtsvorschriften für elektrische Bahnen aufgehoben und in das allgemeine Bahnregelwerk überführt (AB-EBV). Im Beitrag wird auf die Integration der VEAB in die EBV sowie auf das Regelwerk Technische Eisenbahn (RTE) eingegangen. Behandelt wird insbesondere der Abschnitt 9: Artikel zur Elektrotechnik sowie der Anhang 4: Elektrische Anlagen. In Fortsetzung von Teil 1 (I1374248) wird auf einige im Teil 1 noch nicht erwähnte Ausführungsbestimmungen eingegangen, sie beziehen sich z.B. auf TSI und EM 50388:2005, Standorte elektrischer Trennstellen und Signale, Fahrdrahthöhen- und -seitenlage, Fahrleitungstragwerke Schutzmaßnahmen gegen direktes berühren, Sicherheitskennzeichnung (Warnungstafeln), Bahnrückstromführung und Erdung, Erdung ausgeschalteter Anlageteile und Kabelleitungen, Speisung und Erdung bahnspezifischer elektrischer Anlagen sowie stehender Fahrzeuge. Um den Anwendern die Arbeit zu erleichtern, hat der Fachverband ein eigenes Regelwerk erstellt.
Neues Schweizer Vorschriftensystem für elektrische Bahnen - Teil 2
New System of rules for electric railways in Switzerland - Part 2
eb - Elektrische Bahnen ; 111 , 10 ; 586-592
2013-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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