Kurz vor Ende der 17. Legislaturperiode wurde von Bundestag und Bundesrat die gesetzliche Grundlage zur Finanzierung der nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen verabschiedet. Das Gesetz "zur Förderung der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Schienengüterfernverkehr" - auch Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) genannt - ist am 13. August in Kraft getreten und regelt die konkreten Bedingungen, unter denen der Bund auf schriftlichen Antrag Ersatzinvestitionen nichtbundeseigener Eisenbahnen in Schienenwege, die dem Schienengüterfernverkehr dienen, mit 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen bezuschusst. Das bedeutet für die nichtbundeseigenen Eisenbahnen ein gelungener Einstieg in eine solide Finanzierung ihrer Infrastrukturen. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs sind jedoch zusätzliche Haushaltsmittel notwendig. Die Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU (Recast 1. Eisenbahnpaket), die die Mitgliedstaaten u. a. dazu verpflichtet, den Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für die Bestandsinfrastrukturen aller Eisenbahnen sicherzustellen, soll eine weitere Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen für die NE-Infrastrukturen mit sich bringen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zulässigkeit der NE-Finanzierung durch den Bund, die Regelungen des SGFFG, die Umsetzung des Gesetzes in die Förderpraxis sowie über den Handlungsbedarf hinsichtlich einer besseren Finanzausstattung, der Angleichung der Förderanteile, einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) für alle sowie hinsichtlich der Förderung von Neu- und Ausbauvorhaben.
Ein gelungener Einstieg: Neues Gesetz zur NE-Finanzierung
Finanzierungsthematik bleibt aber auf der Agenda
Successful start: new law to finance private rail
Güterbahnen ; 12 , 3 ; 8-12
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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