Viele der 110-kV-Bahnenergieleitungen haben mittlerweile nach 80 Betriebsjahren ihre Standzeit erreicht und müssen nun vollständig erneuert werden. Da sich im Laufe der Jahrzehnte die Ortschaften flächenmäßig erheblich ausgedehnt haben und die Bahnenergieleitungen teilweise durch neue Siedlungen oder Industrie- und Gewerbegebiete führen, ist die Zugänglichkeit zu den Masten teilweise erheblich erschwert und es gibt Fälle, in denen die Grundstückseigentümer die Betretung ihrer Grundstücke untersagen, sodass zunächst ein Antrag auf "Duldungserklärung" beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) gestellt werden muss, wodurch sich die Erneuerung der Bahnenergieleitungen verzögert. Im Beitrag werden zwei Varianten für die Erneuerung einer Bahnenergieleitung vorgestellt und erläutert: die standortgleiche Erneuerung der Maste sowie die geringfügige Verschiebung der Maste längs der Trassenachse. Weiter wird auf die Behinderungen in der Planungs- und Bauphase eingegangen (Betretungserlaubnis für Baugrunduntersuchungen bzw. zum Bau) und es werden die Anforderungen bei Arbeiten im Wasserschutzgebiet und in Wohngebieten bzw. die Erschwernisse im Innenstadtbereich, bei nicht vorhandenem Leitungsrecht sowie bei Kreuzungen von Verkehrswegen (hier Bundesautobahn) beschrieben.
Rekonstruktion von Bahnenergieleitungen
Reconstruction of railway energy line
eb - Elektrische Bahnen ; 111 , 6-7 ; 368-375
2013-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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