Aufgrund eines Bonusantrags des österreichischen Unternehmens Voestalpine AG hatte das Bundeskartellamt Anfang Juli 2012 Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Mio. Euro gegen vier Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG verhängt. In einem noch nicht abgeschlossenen Teil des Verfahrens ermittelt das Bundeskartellamt derzeit noch im Hinblick auf Schienen und Weichen, die regionale und lokale Nachfrager von Unternehmen des so genannten Schienenkartells - betroffen sind dabei grundsätzlich alle kommunalen und privaten Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde - in den vergangenen Jahren gekauft haben. Im Beitrag wird zunächst der grundsätzliche Status quo von kartellrechtlichen Schadenersatzklagen in Deutschland - dies betrifft zum einen den rechtlichen Rahmen und zum anderen die Erfahrungen aus der Praxis - erläutert und anschließend wird der Frage nachgegangen, auf welche Weise geschädigte Unternehmen Schadenersatz erlangen können und welches strategische Vorgehen anzuraten ist.
Schienenkartell: Weichen richtig stellen bei Schadenersatzklagen
Verkehrsunternehmen sollten erste Maßnahmen rechtzeitig ergreifen
Rails cartel: Making the right decisions to obtain compensation for damage
Der Nahverkehr ; 31 , 4 ; 20-23
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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