Neben Maßnahmen zur Unfallvermeidung müssen in einem Unternehmen (Betriebsstätten, Stellwerken, Stützpunkten, Baustellen) auch Maßnahmen zum Brandschutz getroffen werden. Rechtliche Grundlagen dafür sind im Arbeitsschutzgesetz und in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (GUV-V A1) zu finden. Für Notfälle im Betrieb sehen diese Vorschriften vor, dass Mitarbeiter als Brandschutzhelfer (Evakuierungshelfer) benannt und ausgebildet werden, deren Anweisungen im Falle eines Alarms Folge zu leisten ist. Tritt in einem Betrieb ein Brand auf, so müssen zuallererst alle sich dort befindlichen Personen in Sicherheit gebracht werden, bevor eine Erstbrandbekämpfung durchgeführt wird. Die Tür(en) zum Raum, in dem der Brand entstanden ist, sollte(n) geschlossen werden, damit eine Rauchausbreitung in andere Gebäudebereiche verhindert wird. Im Text werden Fachbegriffe erläutert, die im Zusammenhang mit dem Brandschutz stehen, wie z. B. Rauchgasvergiftung, Feuerlöscher, Wandhydranten, und zeigt auf, wie sich die Betroffenen im Notfall richtig verhalten.
Brandschutz in Betriebsstätten, Stellwerken und Stützpunkten
BahnPraxi ; 5 ; 3-7
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Brandschutz , Brand , Notfall , Feuerlöschgerät , Rauch , Brandbekämpfung , Gebäude , Arbeitsschutzrecht
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