Obwohl die Eisenbahn als eines der sichersten Verkehrmittel gilt, können Unfälle und andere Vorkommnisse nicht ausgeschlossen werden. Notwendige Rettungsmaßnahmen erfordern eine schnelle Zuführung der Rettungskräfte an den Schienenweg (Unfallstelle). Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beauftragte das EBA, eine Richtlinie mit dem Titel "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen" zu erarbeiten. Da die Gesetzgebungskompetenz für den Brandschutz bei den Bundesländern liegt, wurde zwischen DB AG und den Innenministerien der Bundesländer eine "Ländervereinbarung" getroffen. Die Richtlinie soll den Aufsichtsbehörden und den EIU einen einheitlichen Maßstab für die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten. Ausgehend von der Erläuterung der Begriffe, die in der o. g. Richtlinie verwendet werden, werden die an diese Begriffe geknüpften Anforderungen benannt, wobei der Abstand der Zuwegungen zum Schienenweg (Zufahrten und Zugänge) unterschiedliche Maßnahmen erfordert.
Das Zuwegungskonzept zu den Schienenwegen der freien Strecke
Eisenbahn Ingenieur Kalender ; 31-34, 36-40, 42-46, 48-52, 54-60
2013-01-01
30 pages
Article (Journal)
German
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