Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 24/2012 die Bekanntgabe der Richtlinie zur Förderung des Aus- und Neubaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) vom 05. Dezember 2012. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft. Durch die genannte Förderung soll Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Ein privater Gleisanschluss im Sinne der Förderrichtlinie ist eine Schienenanlage, die sich im Besitz eines privaten Unternehmens befindet und eine direkte oder indirekte Verbindung an das Netz eines öffentlichen EIU herstellt. Das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Bewillungsbehörde entscheidet über den Förderantrag. Die Richtlinie definiert die Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Zuwendungen, sonstige Zuwendungsbestimmungen und legt das Antragsverfahren fest. Welche Unterlagen benötigt werden und welche Ausgaben zuwendungsfähig sind, ist ebenfalls in der Richtinie enthalten.
Richtlinie zur Förderung des Aus- und Neubaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussfördererrichtlinie)
Nr. 218
Verkehrsblatt ; 66 , 24 ; 970-973
2012-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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