Ein Urteil vom Bundesgerichtshof von Januar 2012 hat ergeben, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) laut Beförderungsvertrag dazu verpflichtet ist, dem Fahrgast den sicheren Zu- und Abgang zur Beförderung zu ermöglichen. EVU tragen demnach partielle Infrastrukturverantwortung für die Verkehrssicherheit von Bahnhöfen und Stationen. Das Urteil hat bei den EVU Überraschung und Ablehnung ausgelöst, weil es der national vor bald 20 Jahren eingeleiteten Entflechtung der Eisenbahnen und vor allem den seit 2005 strengen Anforderungen an die Separierung von Fahrweg und Transport widerspricht. Der Autor beschreibt die wesentlichen Inhalte sowie praktische (Missbrauchsrisiko) und prozessrechtliche Folgen bzw. prozesstaktische Konsequenzen des Urteils.
Umstrittene Urteile zur Haftung von Eisenbahn-Verkehrsunternehmen
EVU-Verantwortung für sicheren Zu- und Abgang der Fahrgäste
Surprising decisions on responsibility of passenger railway companie
Der Nahverkehr ; 30 , 9 ; 57-62
2012-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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