Der einheitliche Tarif bildet in allen Verbundräumen die gemeinsame und für den Fahrgast sichtbare Klammer. Doch die einheitliche Tariffortschreibung ist aufgrund der demographischen Veränderungen (Rückgang der Einwohnerzahlen und damit auch Rückgang der Einnahmen der ÖPNV-Unternehmen) nicht mehr zu halten. Deshalb wurde im Großraum Braunschweig (Zweckverband Großraum Braunschweig ZGB) untersucht, wie der Fortbestand des Verbundtarifs Region Braunschweig (VRB) dauerhaft gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt werden kann. Als geeignetes Instrument für das Weiterbestehen des Verbundtarifs wurde die allgemeine Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen (und der Ausgleich aufgrund der Höchsttarife) gewählt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die tatsächliche Ausgangslage im Großrraum Braunschweig, die rechtliche Ausgangslage, die neuen rechtlichen Vorgaben für die Verbundfinanzierung, den Anwendungsbereich der allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung von Höchsttarifen, die Gewinnermittlung, das Verfahren zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages, das Anreizsystem zur Sicherstellung einer ausreichend hohen Qualität und zur Erhaltung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung sowie über die Chancen- und Risiken-Verteilung der Beteiligten. Abschließend wird ein Ausblick gegeben.


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    Title :

    Verbundfinanzierung angesichts demographischer Veränderungen


    Subtitle :

    Grundprinzipien des Braunschweiger Modell


    Additional title:

    Unifies ticket pricing systems in times of demographic change



    Published in:

    Der Nahverkehr ; 30 , 5 ; 24-27


    Publication date :

    2012-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German