Im Grundfall einer Direktvergabe nach der europäischen Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007) beauftragt der Aufgabenträger seine Eigengesellschaft ausschließlich für Verkehrsleistungen in seinem Zuständigkeitsgebiet. Die Ausgangssituation stellt sich für die Aufgabenträger jedoch häufig komplexer dar, z. B. kann das im (Mehrheits-)Eigentum des Aufgabenträgers stehende Verkehrsunternehmen auch umfangreiche Verkehrsleistungen auf dem Gebiet benachbarter Aufgabenträger erbringen oder Aufgabenträger- und Gesellschafterstellung fallen auseinander; in diesen Fällen ist es unabdingbar, dass zur Erfüllung der Direktvergabe der VO 1370/07 alle Beteiligten zusammenwirken. Als Instrument für dieses Zusammenwirken nennt die VO 1370/07 die so genannte Gruppe von Behörden, die integrierte öffentliche Personenverkehrsdienste anbieten kann. Die Autoren schildern den Anwendungsbereich und die rechtlichen Anforderungen an die Gruppe von behörden sowie ihrer internen Organisation.
Die Gruppe von Behörden als Instrument bei Direktvergaben
Eine Lösung für aufgabenträgerübergreifend tätige Unternehmen und eine echte Herausforderung für alle Beteiligten?
Group of Authorities as an instrument for public service contract
Der Nahverkehr ; 30 , 6 ; 23-25
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Springer Verlag | 2022
|Springer Verlag | 2019
|Springer Verlag | 2023
|