Die Förderrichtlinie IaTPS ist im Verkehrsblatt Nr. 22/2012 vom 30. November 2012 veröffentlicht und ist einen Tag nach der Bekanntgabe an das EBA in Kraft getreten. In der Förderrichtlinie sind die Förderbedingungen für die Vergabe der im Bundeshaushalt unter Kapitel 1222 Titel 891 05 bereitgestellten Mittel konkretisiert. Durch das EBA genehmigte Zuwendungen werden u. a. nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Europäische Kommission die Förderrichtlinie genehmigt. Der notwendige Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erfährt nur dann eine höhere Akzeptanz, wenn es gelingt, die Lärmbelastung der Anwohner hoch belasteter Eisenbahnstrecken zu verringern. Mit dem lärmabhängigen Trassenpreissystem sollen Anreize zur Umrüstung von Bestandsgüterwagen auf Lärm mindernde Technik gesgeben werden. Ab der Netzfahrplanperiode 2012/2013 wird die DB Netz AG ein lärmabhängiges Trassenpreissystems einführen und mit einer laufleistungsabhängigen Bonuszahlung Halter umgerüsteter Bestandsgüterwagen fördern. In der abgeduckten Förderrichtlinie sind Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen, Zuwendungshöhe etc. definiert.
Bekanntgabe der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der
Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS) - Nr. 192
Verkehrsblatt ; 66 , 22 ; 846-848
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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