Der Beitrag befasst sich mit der vertraglichen Abänderung der gesetzlichen Hauptleistungspflichten des Frachtführers aus § 407 Handelsgesetzbuch (HGB). Grundsätzlich bestehen wenig Bedenken gegen die Wirksamkeit einer entsprechenden individualvertraglichen Vereinbarung, doch bedürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen insoweit einer eingehenderen Prüfung. Der Autor untersucht daher unter anderem die sog. Beförderungsausschlussklauseln, nach denen in zu befördernden Paketen bestimmte Güter nicht enthalten sein dürfen und der Frachtführer bei Zuwiderhandlungen die Haftung ausschließt, sowie Abreden zur Erhöhung der Sorgfaltspflichten des Frachtführers (z. B. Abstellen der Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen) oder zu ihrer Eingrenzung (hier ist insbesondere der Verzicht auf Schnittstellenkontrollen zu nennen, den der Bundesgerichtshof als unwirksam ansieht). Abschließend werden die haftungsrechtlichen Folgen wirksamer Klauseln dargestellt.
Vereinbarungen über die Qualität des Transports und deren Auswirkungen auf die zwingende Haftung gem. § 425 ff. HGB und Art. 17 ff. CMR
Transportrecht ; 35 , 10/11 ; 426-433
2012-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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