Die Nutzung sogenannter Social Media durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann heutzutage vielfältige Formen annehmen. Zu nennen sind z. B. Äußerungen der Arbeitnehmer auf Facebook und Twitter, Headhunting durch (konkurrierende) Arbeitgeber in den eher berufsorientierten Netzwerken wie LinkedIn oder XING, ein Backgroundscreening im Bewerbungsverfahren oder die Verwendung verschiedener Plattformen für Marketingzwecke. Was die Aktivitäten der Arbeitnehmer angeht, so kann der Arbeitgeber nicht ihr Freizeitverhalten regeln, wohl aber die Nutzung der sozialen Netzwerke während der Arbeitszeit. Außerdem sollten Vereinbarungen getroffen werden, damit der Arbeitgeber nach dem Ausscheiden eines Arbeitnehmers auf dessen in einem privaten Account gespeicherte Geschäftskontakte zugreifen kann. Empfehlenswert ist die Erstellung von "Social Media Guidelines", die den Umgang mit diesen Medien während der Arbeitszeit bestimmen und auf arbeitsvertragliche Pflichten sowie gesetzliche Vorgaben hinweisen.
Social Media am Arbeitsplatz - Chancen und Risiken
Der Betrieb ; 65 , 36 ; 2044-2048
2012-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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