Auf den Berner Rechtagen, an denen 160 Experten teilgenommen haben, wurden vor allem drei Themen diskutiert: wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Kooperationen, das Verhältnis zwischen Bahnkunden und mehreren Eisenbahnunternehmen und die Beziehungen zwischen Bahnen und Infrastrukturbetreibern. Die Hauptsünden im Wettbewerb sind Absprachen wie Aufteilung von Preisen. Während technische Vereinbarungen erlaubt sind, sind kommerzielle Absprachen verboten. Auch haftungsrechtliche Fragen wurden aufgeworfen. Bisher war es so, dass bei aufeinanderfolgenden Beförderern jeder für seinen Transportabschnitt haftete. Inzwischen ist es nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eisenbahntransportkomitees so, dass auch der andere Partner haftet, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen haftet auch für Schäden, die ihre Ursache in der Infrastruktur haben. Diese und andere Themen wurden diskutiert.
Kooperationsmodelle unter intensiver Beobachtung
Eisenbahnen: Kundennutzen entscheidet über EU-Segen/Berner Rechtstage
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 66 , 36 ; 6
2012-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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IuD Bahn | 2002
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