Nach Artikel 1150 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet ein Dienstleister, bei unvollkommener Auftragserfüllung für den dem Auftraggeber entstandenen Schaden, insbesondere, wenn eine Nichterfüllung im Bereich des Vorhersehbaren lag. Bei der SNCF gilt die Verspätung eines Zuges bzw. eine Annulierung als etwas vorhersehbares, etwas, womit gerechnet werden kann, d.h. dem Reisenden steht eine Entschädigung zu, jedoch nicht für weitere Folgeschäden z.B. ein verpasstes Flugzeug, oder ein verlorener Urlaubstag, es sei denn, die SNCF wurde beim Vertragsabschluss, d.h. beim Kauf der Fahrkarte von der Abhängigkeit "TGV-Flugzeug" in Kenntnis gesetzt. So sollte es sein, doch verschiedene auf dehnbaren, schwer nachvollziehbaren Begründungen beruhende Gerichtsurteile lassen daran zweifeln. Die Autorin, Juristin bei der SNCF, schlägt eindeutige, gerichtsfeste Vertragsbedingungen beim Kauf einer Fahrkarte vor.
Responsabilité du transport ferroviaire de voyageurs - Indemnisation du dommage prévisible
Haftung des Eisenbahnverkehrsunternehmens für Personenverkehr – Entschädigung bei vorhersehbaren Versäumnissen und Schäden
Revue générale des chemins de fer ; 5 ; 34-36
2012-01-01
3 pages
Article (Journal)
French
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