Die aktuellen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität TSI für das konventionelle Transeuropäische Eisenbahnsystem sind 2011 in Kraft getreten. Noch immer aber europaweit werden Eisenbahnfahrzeuge nach bestehenden Konstruktionen bestellt und gebaut. Sie haben eine Betriebsbewilligung, die seinerzeit durch eine nationale Sicherheitsbehörde aufgrund der damaligen Vorschriften und Normen erteilt wurde. Diese Fahrzeuge müssen nicht in allen Punkten den verschiedenen TSI entsprechen, es bestehen Übergangsregelungen. Am Beispiel der EG-Bescheinigung von Doppelstockwagen für die Finnische Staatsbahn (Doppelstock Sitzwagen Typ Ed, Doppelstockwagen mit Rollstuhlplätzen und Kinderabteil Typ Edfs, Doppelstock Schlafwagen Typ Edm des Herstellers Transtech Oy), welche zum Teil Nachbauten, zum Teil Weiterentwicklungen sind, wird das Vorgehen aus der Sicht der Benannten Stelle Interoperabilität aufgezeigt. Der Kontrast der Innentüren der ersten Serie der Ed-Fahrzeuge erfüllte z. B. die Anforderungen der TSI_PRM (TSI für "eingeschränkt mobile Personen", People with Reduced Mobility) in keiner Weise, ebenso gab es Mängel bezüglich Akustik. Die Entsprechung nach der revidierten TSI-CR-NOISE (2011/229/EG) sowie TSI_CR_LOC&PAS (2011/291/EU) wurden geprüft.
Anwendung der TSI auf Nachbauten von Fahrzeugen
Applying the TSIs to orders for new batches of existing train
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 61 , 3 ; 34-39
2012-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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